Schulformwechsel (während des Schuljahres)

Sie haben Ihre Tochter/Ihren Sohn für das kommende/laufende Schuljahr/Schulhalbjahr bei uns angemeldet. Wir freuen uns darauf, sie/ihn in unsere Schulgemeinschaft aufnehmen zu können.

Damit die Aufnahme rechtsgültig ist, legen Sie bitte unmittelbar nach Empfang des Versetzungs-/Halbjahreszeugnisses eine Kopie des Zeugnisses bei uns vor.

Das Zeugnis muss beim Wechsel von

  • einer Oberschule oder einer IGS nach §12, Abs. 2 WeSchVo eine Aussage  der abgebenden Klassenkonferenz  darüber enthalten, welchem Jahrgang und welchem Schulzweig (Hauptschul-, Realschul- oder Gymnasialzweig) Ihr Kind zugewiesen werden soll.
  • Dazu stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Versetzungskonferenz bei der abgebenden Schule einen schriftlichen Antrag auf Übergang in den gewünschten Jahrgang und Schulzweig einer KGS.
  • Beim Wechsel von einer Hauptschule, einer Realschule, einem Gymnasium oder einer anderen KGS gegebenenfalls den Beschluss der Klassenkonferenz über Schulformwechsel (z.B. vom Gymnasium in den Realschulzweig einer KGS) oder/und freiwilliges Zurücktreten enthalten. Dazu stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Versetzungskonferenz bei der abgebenden Schule schriftlich den entsprechenden Antrag.

Sollte das Zeugnis keinen Beschluss über einen Antrag der Eltern enthalten, so können Sie ihr Kind nur in der im Zeugnis vorgegebenen Schulform und im vorgegebenen Jahrgang anmelden!

Die Kopie des Zeugnisses können Sie bis spätestens am zweiten Sommerferientag persönlich bis 13.30 Uhr bei uns abgeben oder uns mit der Post zusenden.

Sollte der Beschluss der Klassenkonferenz von der Anmeldung abweichen, so setzen Sie uns bitte unmittelbar nach der Zeugniskonferenz darüber in Kenntnis.

Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr telefonisch (05153/80760) erreichen.

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