Besucherregelung

Ehemalige Schülerinnen und Schüler sind uns grundsätzlich herzlich willkommen unter der Bedingung, dass sie sich an unsere Regeln halten.

  • Eine Schülerin oder ein Schüler kann in der Schule nicht besucht werden. Hier verweisen wir auf die Freizeit.
  • Ein Gast,  der eine ehemalige Lehrkraft während der Unterrichtszeit besuchen möchte, muss dies vorher mit der betroffenen Lehrkraft z.B. über IServ, Telefon, soziale Netzwerke ... vereinbart haben. Die Lehrkraft meldet dann spätestens am Tag des Besuchs im Schülersekretariat den Namen des Besuchers und die Dauer des Besuchs.
  • Der Besucher meldet sich zu Beginn seines Besuchs im Sekretariat an und erhält einen Besucherausweis, den er nur dann erhält, wenn die betreuende Lehrkraft ihn angemeldet hat.
  • Die Besucher dürfen sich nicht allein, d.h. ohne Begleitung der Lehrkraft, auf dem Schulgelände bewegen.

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